Praxis der Baumbeurteilung
Einheit von Baumkontrolle und Gehölzwertermittlung
- Teil 2: Berurteilung und Berechnung von Anfahrschäden
von Marko Wäldchen und Helge Breloer
In dieser zwölfteiligen Serie werden einige der häufigsten Baumschäden und Baumprobleme vorgestellt und sowohl aus biologischer und biomechanischer Sicht wie auch unter Kosten- und Schadensersatzaspekten diskutiert. Es geht um einen verantwortungsvollen und fachgerechten Umgang mit den Bäumen in der Praxis. Der zweite Teil befasst sich mit den vielfach unterschätzten Folgen von Anfahrschäden an Bäumen und der Einarbeitung neuer fachlicher Erkenntnisse in die Schadensberechnung.
Die häufigsten Anfahrschäden an Bäumen gehen auf Kfz-Unfälle zurück. Die Unfallaufnahme und auch die Schadensregulierung befasst sich nur selten ausreichend mit den Bäumen. Ist äußerlich nur eine relativ kleine Rinden- und Stammverletzung zu sehen, wird der Schaden am Baum kaum beachtet. Dabei hat jeder Kfz-Aufprall auf einen Baum schwerwiegende Folgen, und die Größe der äußerlich sichtbaren Verletzung ist keineswegs ein Indiz oder Maßstab für die Schwere der Verletzung. Die Wucht des Aufpralls, die Baumart, das Alter und der Zustand des Baumes vor dem Unfall spielen eine entscheidende Rolle. So kann auch nicht wie vor allem von vielen zuständigen Ämtern, die nach der Methode Koch den Schadensersatz berechnen, lediglich die Breite der Wunde ins Verhältnis zum Stammumfang (und das oft nicht einmal an gleicher Stelle) gesetzt werden und dann aus den Wertminderungstabellen von Werner Koch die Schadenshöhe in Prozentsätzen vom Baumwert abgelesen werden. Werner Koch hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Tabellen lediglich Orientierungshilfen bieten, und gerade die Teilschadenberechnung umfangreiche Baumkenntnisse in jeder Hinsicht verlangt. Dazu entwickelte Werner Koch die Fachgutachten-Vordrucke C, D und E (SVK-Verlag Erndtebrück), die nach heutigen Erkenntnissen der Überarbeitung bedürfen, und zwar nicht aus methodischer, sondern aus fachlicher Sicht.
Ein Drittel des Stammumfanges wurde bei diesem etwa 25jährigen Baumhasel verletzt.
Nach nur zwei Vegetations-perioden zeigt sich eine enorme Wundholzbildung. Der Baum wird komplett überwallen.
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Ein Drittel des Stammumfanges wurde bei dieser etwa 60jährigen Linde verletzt. Das Ausmaß der Stammverletzung hat bei dem bereits vorgeschädigten Baum zu einem Totalschaden geführt.
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Je nachdem in welcher Weise mechanische Kräfte auf einen Baumkörper getroffen sind, mit welcher Wucht, wo sie auftrafen und in welchem Zustand der verletzte Baum vorher war, entstehen Schäden, die in eine Skala einzustufen sind. Diese Skala beginnt mit der Einstufung: biologisch, biomechanisch und ästhetisch innerhalb von ein paar Jahren kompensierbar und endet mit der Einstufung: Totalschaden. Dazwischen liegen Schadenkategorien unterschiedlicher Kombination und Schwere, die nach den heutigen fachlichen Erkenntnissen zutreffend einzuordnen sind. Es geht um die Einstufung der gestalterischen und biologischen Folgen in Abhängigkeit von der Kraftfluss-Situation in der Zone des Anfahrschadens.
Jeder Schaden ist als Einzelfall zu beurteilen, der Grad seiner Schwere kann nicht mit einem Maßband bestimmt werden.
Marko Wäldchen
(Jahrgang 1959) ist öffentlich bestellter und vereidigter Gartenbausachverständiger für Baumpflege, Schadenbeurteilung und -bewertung. Seit 17 Jahren arbeitet er an und mit Bäumen und seit 1987 ist er, zusammen mit seinem Bruder, selbständig in der Baumpflege tätig, insbesondere im Bereich der naturnahen Pflege von Baumveteranen
Vorübergehend. Schäden - Vordruck D
Allgemein lässt sich sagen, dass die günstigste Prognose dann zu stellen ist, wenn der beschädigte Baum noch jung ist und zu den zerstreutporigen Bäumen (zum Beispiel Buche, Linde, Baumhasel, Platane, Ahorn, Hainbuche, Birke) gehört, wenn nicht mehr als drei Jahrringe betroffen sind und der Anfahrschaden eine Zone ausgeprägter Kraftflüsse getroffen hat (nicht aber Stammgabeln). Hier bestehen gute Aussichten für eine komplette Kompensation, wobei die ästhetische Kompensation am längsten dauert. Sie ist abgeschlossen, sobald der verletzte Bereich komplett überwallt ist und sich das Rindenbild von Wundholz und nicht beschädigten Zonen angeglichen hat.
Bleibende Schäden - Vordruck E
Allgemein läßt sich sagen, dass die schlechteste Prognose gestellt werden muss, wenn es sich um einen biologisch alten Baum handelt, der bereits Vorschäden hat, der Anfahrschaden auf eine bereits vorhandene Verletzung getroffen ist, es sich um einen ringporigen Baum (zum Beispiel Eiche, Ulme, Robinie, Esche, Eßkastanie) oder Nadelbaum mit primitivem Hydrosystem (zum Beispiel Fichte) handelt, die Verletzung großflächig und/oder tiefreichend ist, wobei auch beim Altbaum die tiefer gehende Verletzung gefährlicher ist als die oberflächliche. Sehr ungünstig ist, wenn in der Zone des Anfahrschadens nur geringe Kraftflüsse (biomechanisch eher neutraler Bereich) vorhanden sind. Einsetzendem Holzabbau wird dort nur wenig entgegengesetzt. Aufgrund mangelnder Kambialimpulse wird es lediglich zu geringer Wundholzbildung kommen. Ein Belassen des Baumes ist oft nicht zumutbar, weil zu große Zweifel an einer erfolgreichen biologischen und biomechanischen Kompensation bestehen bleiben und ein Rückschnitt zur Verunstaltung und möglicherweise Devitalisierung führt. Eine gestalterische Kompensation (Ästhetik des Rindenbildes) kann es nie mehr geben.
Prüfung des Anfahrschadens
Wenn man einen angefahrenen Baum zu beurteilen hat, sollte man damit beginnen, sich einen Gesamteindruck des Baumes aus größerer Entfernung zu verschaffen. Danach nähert man sich dem Baum, um sich ein Bild über den Schaden selbst zu machen und darüber, welche Auswirkungen der Anfahrschaden in nachfolgender Hinsicht haben wird:
- Biologie
- Biomechanik/Verkehrssicherheit
- Gestalt/Ästhetik
- Reaktionen des Baumes
- Maßnahmen
Funktionseinbußen und -verluste, aber auch die in der Schadensbeurteilung und in der Schadensberechnung benannten Maßnahmen müssen nachvollziehbar begründet und belegt werden.
Fragwürdige Wundbehandlungen und vor allem Kroneneinkürzungen haben entgegen der vorherrschenden Praxis zu unterbleiben.
Es ist biologisch widersinnig, einem geschädigten Organismus weitere Verletzungen zuzufügen, die ihn nachhaltig schwächen und das gerade in einer Phase, wo Widerstandskraft von größter Wichtigkeit ist. Maßnahmen dürfen den Baum nur in streng zu begründenden Ausnahmefällen zusätzlich schädigen oder nachteilig gestalterisch verändern.
Checkliste für die Beurteilung von Anfahrschäden:
- Wie stellt sich der Baum aus der Distanz dar?
- Handelt es sich um einen jungen, dynamischen Baum oder um einen, der bereits in einem höheren biologischen Alter ist?
- Hatte der Baum bereits Schäden? War er krank? Was im Einzelnen?
- Wurde der Baum in einer biomechanisch sensitiven Zone getroffen? Traf der Anfahrschaden auf einen Altschaden, mit folgend? Was bedeutet dies? Abgrenzung der beiden Schäden voneinander.
- Ist der Schaden großflächig, aber nicht tiefreichend? Ist der Schaden nicht großflächig, aber tiefreichend? Ist der Schaden großflächig und tiefreichend? Was bedeutet dies?
- Was für ein Hydrosystem hat der Baum? Ist sein Holz zerstreutporig, ringporig oder haben wir es mit einem der Nadelbäume zu tun, die lediglich über ein vergleichsweise primitives Leitsystem verfügen? Was bedeutet dies für den aufsteigenden Saftstrom, was für den absteigenden? Was bedeutet dies für die Abschottung?
- Ist der Baum an einer Zone angefahren worden, die biomechanisch sehr aktiv oder eher neutral ist, also liegen starke oder geringe das Kambium anregende Reize vor? Welche Intensität an kompensierendem Wundholzwachstum kann angenommen werden?
- Ist es überhaupt denkbar, dass der Baum es schaffen wird den ästhetischen Funktionsverlust jemals wieder zu kompensieren, kann er den Schadbereich komplett überwallen? Bleibt es hei einer gravierenden gestalterischen Wertminderung?
- Wann wurde der Baum angefahren? Ist bereits von mehrwöchigen Wundreaktionen auszugehen, die nicht mehr gestört werden sollten, etwa durch "baumchirurgische" Behandlungen?
- Sind baumpflegerische Sofortmaßnahmen zu benennen? Ist für die nächsten Jahre ein intensiver Kontroll- und Protokollierungsbedarf festzulegen? Ist es realistisch, dass nach Jahren Kroneneingriffe erforderlich sein werden, deren Notwendigkeit auf den Anfahrschaden zurückgeführt werden muss? Ist absehbar, dass der beschädigte Baum nur noch für einen einzugrenzenden Zeitraum belassen werden kann? Wie lässt sich das begründen und darstellen?
- Ist die gestalterische Beeinträchtigung eventuell so groß, dass es dem Eigentümer nicht zuzumuten ist den Baum zu belassen?
Folgen und Behandlung von Anfahrschäden
Die Schwere des Anfahrschadens hängt also ab vom biologischen Alter, Hydrosystem, Abschottungsvermögen, von Vorschäden, lokaler Kraftfluss-Situation, Tiefe und Größe der Verletzung sowie vom Zeitpunkt.
Bei zerstreutporigen Bäumen sind zwanzig und mehr Jahrringe aktiv am aufsteigenden Saftstrom beteiligt, so dass die Chancen gut sind, dass es nicht zum Absterben von Kronenteilen kommt. Der für die Wundreaktion und Gesamtversorgung des Baumes wichtige Assimilationsapparat bleibt also in vielen Fällen erhalten.
Bei ringporigen Bäumen ist die Gefahr größer, dass es zum Absterben von Ästen kommt, weil bei diesen Bäumen nur wenige Jahrringe am aufsteigenden Saftstrom beteiligt sind. Das Eintrocknen von Kronenteilen kann jedoch durchaus auch hei diesen Bäumen ausbleiben.
Da Anfahrschäden seltener zu einer akuten Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen, besteht keine Veranlassung zur Entlastung. Aus baumpflegerischer Sicht ist es deswegen sinnvoll, nach erfolgtem Anfahrschaden keinen Kronenrückschnitt durchzuführen. Stattdessen sollte abgewartet und kontrolliert werden, wie der Baum reagiert.
Sollten Kronenteile eintrocknen, so kann später zurückgeschnitten werden, so dass der Umfang vom Baum selbst festgelegt wird. Die Krone nach Möglichkeit zu belassen ist auch aus biomechanischer Sicht sinnvoll, da der Wundholzzuwachs stärker ausfällt, wenn der Lasteintrag erhalten bleibt. Eine für Saft- und Kraftstrom günstigere Ausformung der Wundränder ist sinnvoll, sofern der Baum nicht bereits mehrere Wochen auf die Verletzung reagiert hat. Wenn der Schaden in der Vegetationsruhe erzeugt wurde, kann auch später noch nachgeschnitten werden.
Bei Anfahrschäden stellt sich das Abschottungsverhalten der Bäume häufig anders dar als bei Schnittverletzungen. So reagiert beispielsweise die als schwacher Kompartimentierer bekannte Birke häufig recht gut auf Anfahrschäden, während ein ansonsten als starker Kompartimentierer geltender Baum wie die Eiche durchaus ernsthafte Probleme bekommen kann. Es sind unterschiedliche Verletzungsarten mit voneinander abweichenden Auswirkungen, die in jedem einzelnen Fall überprüft werden müssen.
Eine fachgerechte Beurteilung von Bäumen und Schäden an Bäumen zwingt zu strenger Differenzierung und setzt unaufhörliche Bereitschaft zur Wissenserweiterung und Veränderung voraus.
Berechnung von Anfahrschäden
Die Beurteilung von Anfahrschäden nach den dargestellten derzeitigen Erkenntnissen kann nicht ohne Auswirkung auf die Schadensberechnung bleiben. Hier geht es um die Auswirkungen auf die Berechnung von Teilschäden nach den Vordrucken C, D und E.
Jeder Anfahrschaden ist im Rahmen einer Schadensregulierung vorab daraufhin zu überprüfen, ob es sich um einen vorübergehenden Schaden handelt, den der Baum weitgehend überwinden kann, oder ob es sich um einen bleibenden Schaden handelt. Der Fachgutachten-Vordruck C enthält eine Übersicht über die Kriterien zur Einordnung des Schadens in vorübergehend oder bleibend. Entscheidend ist unter anderem, ob mit dem Anfahrschaden ein bleibender Funktionsverlust des Baumes einhergeht. Das Kriterium, ob nach dem Vordruck D oder E zu rechnen ist, kann nach den heutigen Erkenntnissen aber nicht mehr in einem eventuell erforderlichen Kronenrückschnitt gesehen werden, sondern muss ausschließlich an der individuellen Reaktion des Baumes gemessen werden. Der Schaden kann mit Hilfe der Checkliste eingestuft werden.
In der Schadensberechnung nach den Vordrucken D und E verlagert sich zudem das Gewicht auf den Wertverlust infolge des durch den Anfahrschaden eingetretenen Funktionsverlustes und auf die Kosten der Nachsorge, während die Kosten der Sofortmaßnahmen an Bedeutung verlieren. Die entsprechend geänderten Vordrucke C, D und E werden in Kürze im SVK-Verlag erscheinen und in die Neuauflagen von "Was ist mein Baum wert?" und "Aktualisierte Gehölzwerttabellen" aufgenommen werden.
Die zum größten Teil in der Zukunft liegenden Kosten des nach dem Vordruck D oder E berechneten Schadens sind sofort nach dem Anfahrschaden zu ersetzen und nicht erst später, wenn sie tatsächlich anfallen. Das Grundstück, dessen wesentlicher Bestandteil der Baum ist, wird bereits zum Zeitpunkt des Unfalls durch alle nunmehr am Baum entstehenden Kosten im Wert gemindert. Das ist von der Rechtsprechung anerkannt, die in den Fachgutachten-Vordrucken zitiert wird.
Werner Koch hatte zum Fachgutachten-Vordruck E einen Erhebungs- und Begründungsbogen entwickelt, der dazu dienen soll, alle fachlichen Kriterien zur richtigen Beurteilung der Schadensfolgen aufzulisten. Dieser Erbebungsbogen muss den heutigen fachlichen Erkenntnissen angepaßt werden und wird ebenfalls zur Zeit von den Autoren überarbeitet.
Jede Teilschadenberechnung verlangt eine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der ermittelten Schadenhöhe. Dazu ist zunächst die Schadensumme ins Verhältnis zum Baumwert zu setzen. Dann zeigt sich oft, dass der Baumwert erreicht oder überschritten wird. Dies ist zu begründen, im ersten Fall als wirtschaftlicher Totalschaden, im zweiten Fall mit der Notwendigkeit der Baumerhaltung. Dabei ist auch die absolute Obergrenze der Teilschadenhöhe, und zwar 30 Prozent über dem Baumwert, zu beachten. In solchen Fällen gilt die grundsätzliche Freiheit in der Verwendung des Schadensbetrages nicht. Der Baum muss erhalten und alle aufgeführten und berechneten Maßnahmen müssen tatsächlich durchgeführt werden.
Bei der Beurteilung und Berechnung von Anfahrschäden muss man sich in Zukunft viel stärker auf das Erscheinungsbild des Baumes (die gestalterisch-ästhetische Ebene) konzentrieren und auf die höheren Kosten, die durch einen wesentlich intensiveren Kontrollbedarf mit Berichtführung entstehen. Was die Maßnahmen am Baum betrifft, so muss hauptsächlich auf das Risiko abgestellt werden, dass künftig weitere Kosten entstehen können. Die Antwort darauf, ob beispielsweise in zehn Jahren ein Rückschnitt erforderlich wird, muss uns der Baum geben. Das ist erst in zehn Jahren zu klären, nicht direkt nach dem Unfall. Wir sind den Bäumen verpflichtet. Das ändert aber nichts an dem realen Risiko, das auch berechnet werden muss.
Literatur
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Dujesiefken, D. (Hrsg.) 1995 Wundbehandlung an Bäumen, S. 23-32 u. 91-99 Thalacker Verlag Braunschweig
Höster, H.R., 1993 Baumpflege und Baumschutz, S. 54-68 u. 84-90, Ulmer Verlag Stuttgart
Jahrbuch der Baumpflege 1997, Hrsg.: P. Kockerbeck & D. Dujesiefken, dort Kowol, Th., Holzbiologische Grundlagen für die Beurteilung von Teilschäden, Schmitt, U. und Liese, W., Zellreaktionen im Splintholz von Laubbäumen nach Verletzungen, Thalacker Verlag Braunschweig
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Shigo, A.L., 1998, Grundsätzliches über Bäume, Fachinfo, BRUNS, Bad Zwischenahn
Shigo, A.L., 1990, Die neue Baumbiologie, insb. Kapitel 16 und 17, Thalacker Verlag Braunschweig
Shigo, A.L., 1994, Moderne Baumpflege, S. 64-78, 139-145, 158/158, 176/277, 207-210, 338, 253-256, Thalacker Verlag Braunschweig
Telewski, F. W. 1995, "Wind-induced physiological and developmental responses in trees ", in " Wind and trees ", ab S.237, Hrsg.: M. P. Coutts & Grace, Cambridge University Press
Vaucher, H., 1990 Baumrinden, S. 9-40, Enke Verlag Stuttgart