Praxis der Baumbeurteilung

Einheit von Baumkontrolle und Gehölzwertermittlung
- Teil 4: Wurzelverluste bei wiederholten Ausgrabungen
von Marko Wäldchen und Helge Breloer

In dieser zwölfteiligen Serie werden einige der häufigsten Baumschäden und Baumprobleme vorgestellt und sowohl aus biologischer und biomechanischer Sicht wie auch unter Kosten- und Schadensersatzaspekten diskutiert. Der vierte Teil behandelt wiederkehrende Wurzelverletzungen und ihre Folgen. Es geht um einen verantwortungsvollen und fachgerechten Umgang mit den Bäumen in der Praxis.


Wurzelverletzungen und biologische Folgen

Beeinträchtigungen und Entwicklungsbegrenzungen im Wurzelraum sowie überzogene Schnittmaßnahmen stellen für viele Straßen- und Stadtbäume ein ernsthaftes Problem dar und lassen diese vorzeitig altern. Nicht selten kommt es bei diesen ohnehin gestressten Bäumen zu baubedingten Beschädigungen des Wurzelkörpers, immer mit Auswirkungen auf die Biologie. Je größer der Verlust an verholzten Wurzeln und je älter der betroffene Baum, desto nachhaltiger sind die Auswirkungen.
Leitungsgraben neben Lindenreihe
Wurzelabrisse führen zu Holzabbau und zwingen den Baum zu kraftraubender Abschottungsarbeit bei gleichzeitig geminderter Fähigkeit, Wasser mit darin gelösten Mineralien aufzunehmen, was wiederum den oberirdischen Baum und die Assimilatebildung beeinträchtigt. Die Assimilate aber sind die Baumnahrung und liefern die Energie, die der Baum benötigt, beispielsweise um ein effektives Abwehrsystem aufrecht zu erhalten - eine Art Teufelskreis.
Der junge Baum kann möglicherweise kompensieren, ohne dass irgendwelche Mängel sichtbar werden. Ein alter Baum, zumal wenn er bereits vor Schadenseintritt gestresst war, kann dies nicht mehr. Er wird an den Abrissstellen Bündel von Feinstwurzeln bilden, allerdings keine verholzenden mehr. Fäulnis wird rasch in Richtung Stammfuß voranschreiten, Kronenteile werden absterben, Reïterationen ausgebildet - die Lebenszeit wird verkürzt.
Bei wiederholten Aufgrabungen sinkt zwar die Wahrscheinlichkeit, dass verholzte Wurzeln beschädigt werden, da die Arbeitsräume etwa gleich groß bleiben. Zu einer Zerstörung von Versorgungswurzeln wird es jedoch mit größter Wahrscheinlichkeit kommen. Entsprechend gründlich muss man bei der Schadensuntersuchung vorgehen, damit abgerissene Feinstwurzeln nicht übersehen werden. Die erneute Beschädigung trifft auf einen Baum, der die Kompensation der vorherigen Verluste eventuell gerade abgeschlossen hat oder dabei ist, mit erheblichem Energieeinsatz zu kompensieren.
Feinstwurzelverluste sind bei einem vorgeschädigten Wurzelkörper eines dauergestressten Altbaumes als schwerwiegend einzustufen. Ein dynamischer Jungbaum verfügt über soviel Energiereserven, dass er ohne größere Probleme Feinst- und auch Feinwurzeln ersetzt - Altbäume hingegen, wie eben beschrieben, verfügen über keinen Energieüberschuss. Der Aufwand für die Neubildung von Feinstwurzeln, sofern sie überhaupt erfolgt, zehrt bei ihnen an der Substanz und führt zu einer Zustandsverschlechterung.
Ein weiteres gravierendes Problem, das mit Aufgrabungen im Wurzelraum verbunden ist, an das häufig jedoch nicht gedacht wird, ist der Eingriff in den Boden selbst. Es entstehen Brüche, unterschiedliche Bodenarten (Materialien) werden nebeneinander gestellt und die Bodenphysik gestört.

Biomechanische Folgen

Der Wurzelkörper, auf den der Schaden trifft, ist unter den gegebenen Bedingungen in seine Optimalgestalt gewachsen. Jeder Verlust von verholzten Teilen führt zumindest zu einer Minderung der Sicherheitsreserven. In welchem Ausmaß die Standsicherheit unmittelbar beeinträchtigt wurde, hängt von der Anzahl der abgerissenen Wurzeln ab und vor allem vom biomechanischen Stellenwert der betroffenen Wurzelkörperzone. Setzt ein Baum besonders auf die druckbelastete Seite, so sind dortige Verletzungen schwerstwiegend. Setzt er ausgeprägt auf die zugbelastete Seite (was auch hei Laubbäumen nicht unbedingt sein muss), so sind dortige Beschädigungen als fatal einzustufen.
Wie viele Wurzelverluste ein innerörtlicher Straßenbaum verkraftet, bevor akute Kippgefahr besteht, kann nach Kenntnis der Autoren derzeit mit keiner Methode exakt eingegrenzt werden.
Vorhandene Untersuchungen beziehen sich auf Bäume, deren Wurzelraum eine ungehinderte Entwicklung zuließ. Was dort als kritische Grenze festgestellt wurde, kann nicht einfach auf innerstädtische Straßenbäume übertragen werden. Aufgrund der beengten Wurzelräume und der sonstigen baumfeindlichen Randbedingungen muss bei letzteren früher gehandelt werden (Rückschnitt oder Fällung). Zur groben Annäherung allerdings sollten vorgenannte Untersuchungsergebnisse benutzt werden.
Je vitaler und jünger der verletzte Baum, desto besser sind die Aussichten - auch für die biomechanische Kompensation. Altbäume können stärkere, statisch wirksame Wurzeln nicht mehr ersetzen. Hier kommt es relativ rasch zu umfassender Stockfäule und verzögerter Bruchgefahr.
Im Übrigen muss festgestellt werden, dass sich der wiederholte Feinstwurzelverlust zusätzlich negativ auf die Bruchsicherheit auswirken muss, denn Bruchsicherheit und Sicherheitsreserven können nur durch entsprechende qualitative und quantitative Zuwächse gewährleistet werden. Solche Zuwächse setzen jedoch befriedigende Vitalität voraus und wiederholte Feinstwurzelverluste führen zu gravierenden Vitalitätseinbußen.

Regelwerke zum Schutz des Wurzelbereichs

  • Die DIN 18 920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" verbietet in Ziffer 3.7 den Bodenauftrag im Wurzelbereich, Ziffer 3.8 den Bodenabtrag und die Ziffern 3.9 bis 3.13 befassen sich mit den Maßnahmen zum Schutz des Wurzelbereichs.
  • In der RAS-LP 4 ,,Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: "Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" finden sich weitere ausführliche Richtlinien zum Schutz von Bäumen mit einprägsamen Bildern.
  • In der ZTV-Baumpflege, "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung" behandelt das Kapitel 3.5 Arbeiten im Wurzelbereich und die Behandlung von Wurzelschäden.
Allen Regelwerken gemeinsam ist die Forderung nach dem Schutz des Wurzelbereichs und die grundsätzliche Forderung, dass beispielsweise Gräben und Baugruben nicht im Wurzelbereich von Bäumen hergestellt werden dürfen. Soweit dies im Einzelfall nicht zu vermeiden ist, darf die Herstellung nur in Handarbeit erfolgen und nicht näher als 2,50 m an den Stammfuß herangeführt werden. Aber bereits über diesen Abstand gibt es zu Recht derzeit intensive fachliche Diskussionen.


Feststellung des tatsächlichen Wurzelverlustes

Wenn man wissen will, wie viele und welche Art von Wurzeln verletzt wurden, muss man nachschauen. Weder Aufgrabungen noch Freispülen können dabei völlig verletzungsfrei sein. Wer die Schadensgröße nach Wurzelbeschädigungen gutachterlich zu bewerten hat, muss zwei Aspekte ganz besonders bedenken:
Der Wurzelkörper ist nie in alle Richtungen gleichermaßen entwickelt und es ist nie auszuschließen, dass jemand nachprüft, ob tatsächlich so viele oder so wenig Wurzeln beschädigt wurden wie angegeben.
Bevor die Wurzelabrisse untersucht werden, sollte man sich intensiv mit dem Stammfuß, den Wurzelanläufen und dem Rindenbild in diesen Zonen befassen. Wo Stammfuß und Wurzelanläufe am stärksten ausgebildet sind, befinden sich die für den Lastabtrag wichtigsten Wurzeln, vorausgesetzt, das Rindenbild weist nach wie vor deutliche Zuwächse auf.
Zeigen weniger stark ausgebildete Wurzelanläufe aktuell deutlich stärkere Zuwächse, so ist der Baum dabei, seine biomechanische Aktivität zu verlagern, ein Phänomen, das bei Altbäumen keineswegs selten zu beobachten ist. Wurzelverletzungen auf der biomechanisch wichtigsten Seite sind schwerer zu gewichten als solche in anderen Zonen. Allerdings, wenn der Baum klar auf die druckbelastete Seite setzt, dann gilt, dass die horizontale Ausdehnung in dieser Richtung geringer ist. In einem solchen Fall muss es nicht zwangsläufig zu größeren Wurzelverletzungen gekommen sein, trotz relativ geringer Distanz zum Stammfuß.
Die Ansprache der Stammbasis und des dortigen Rindenbildes ist unabdingbarer Bestandteil der Schadensbeurteilung. Die tatsächlichen Wurzelverluste können allerdings nur durch Grabung ermittelt, dokumentiert und bewiesen werden und hier gilt: Mehrere kleine Verletzungen sind weniger schlimm als eine große.
Sofern Wurzelverluste zu begutachten sind, deren Verursachung bereits zwei oder mehr Vegetationsperioden zurückliegt, ist auch das Verzweigungsbild der Krone zu kontrollieren. Nach biologisch schwerwiegenden Wurzelverletzungen bilden Bäume Reïterationen (Kompensations-,Sekundär-, Nebentriebe) aus. Findet sich eine nennenswerte Menge von Reïterationen, die vom Alter her dem Schadereignis zuzuordnen sind, so ist dies als zwingendes Indiz für die Schwere der Beschädigung zu werten.
Die Jahrringanalyse ist die exaktere, allerdings nicht verletzungsfreie Untersuchungsmethode für solche Fälle. Zu fundierten Jahrringanalysen sind nur wenige Experten in ganz Deutschland in der Lage.¹

Berechnung des Schadens bei Wurzelverletzungen

Werden die Wurzeln von Bäumen durch Aufgrabungen oder auf andere Weise beschädigt und besteht insoweit ein Schadensersatzanspruch des Baumeigentümers, so wird der entstandene Schaden nach der Methode Koch berechnet.
Dies setzt zunächst die Wertermittlung des betroffenen Baumes voraus, die nach dem Sachwertverfahren anhand der Herstellungskosten erfolgt.
Die Wertermittlung nach der Methode Koch vollzieht sich stets in fünf grundlegenden Schritten:
  1. Beurteilung der Funktion des Baumes,
  2. Festlegung der üblichen Pflanzgröße,
  3. Bemessung der bis zur Funktionserfüllung des betroffenen Baumes erforderliche Herstellungszeit,
  4. Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Wurzelbeschädigung bereits vorhandene Wertminderungen,
  5. Abgrenzung, ob ein Totalschaden oder ein Teilschaden vorliegt.
Bereits Punkt 4 kann bei der Beurteilung von Wurzelschäden äußerst problematisch werden. Gerade bei Straßenbäumen im innerstädtischen Bereich kommt es zu wiederholten Wurzelaufgrabungen durch Leitungsverlegungen verschiedener Versorgungsträger, die nicht nur zum Ärger der betroffenen Anwohner, sondern vor allem zum Schaden der Bäume ihre Maßnahmen nicht aufeinander abstimmen. Häufig wird im gleichen, weil vorgegebenen, Bereich für die nächste Leitungsverlegung oder Reparatur neu aufgegraben.
Wird dann ein Versorgungsunternehmen zum Schadensersatz herangezogen, beruft sich der Betroffene auf Vorschäden durch frühere Aufgrabungen. Diese sind bei der Bemessung der Schadenshöhe im konkreten Fall sehr genau abzugrenzen.
Die Schäden durch vorangegangene Aufgrabungen sind vor der neuen Schadensberechnung bei der Wertermittlung des Baumes als Wertminderung vom Herstellungswert in Abzug zu bringen. Die Zuordnung der Schäden verlangt große Fachkenntnis.
Auch Punkt 5, die Abgrenzung, ob der eingetretene Wurzelverlust als Teilschaden oder als Totalschaden einzustufen ist, bedarf der beschriebenen eingehenden fachlichen Kenntnisse.

Bedeutung der Tabelle 21a für die Teilschadenberechnung

Werner Koch hat mit der Tabelle 21 a in den Aktualisierten Gehölzwerttabellen den Sachverständigen eine Hilfe an die Hand geben wollen, wie sich Schäden im Wurzelbereich proportional auf den Wert des Baumes auswirken. Als Richtlinie und Orientierungshilfe, aber auch nur als solche, hat die Tabelle 21a nach wie vor Gültigkeit. Sie bezieht sich unter anderem auf die "Richtlinien zur Wertberechnung von Bäumen der Vereinigung Schweiz. Stadtgartenämter und Gartenbauämter VSSG/USSP".
Bodenabtrag im Bereich einer Esche
Für die Schadenberechnung infolge Wurzelverletzungen kann die Tabelle 21a jedoch nicht ausschließlich und nicht unmittelbar herangezogen werden.
Vor allem geht es nicht an, ohne tatsächlichen Nachweis der Wurzelausdehnung des Baumes und vor allem des vom Schadensfall betroffenen Wurzelanteils mit Prozentzahlen zu arbeiten. Die Fehlerquote in den Gutachten ist hier enorm.
Die Fehler beginnen damit, dass zu Beginn der Teilschadenberechnung nach dem Vordruck E, also bei bleibenden Schäden, der Funktionsverlust nach der Tabelle 21a berechnet wird. Auf diesen Fehler wurde bereits in der 3. Auflage der Aktualisierten Gehölzwerttabellen hingewiesen und dem wurde mit einer Änderung des Vordrucks E in der letzten Auflage Rechnung getragen.
Die Prozentsätze in der Tabelle 21a geben den insgesamt infolge der Wurzelbeschädigungen eingetretenen Schaden wieder. In der Berechnung nach dem Vordruck E ist der Funktionsverlust aber nur eine von mehreren Positionen der Teilschadenberechnung. Also ist die Tabelle 21 a bei der Berechnung des Funktionsverlustes im Vordruck E nicht anwendbar.
Die Prozentsätze der Tabelle 21a können aber auch nicht für die Bemessung der Gesamthöhe des Schadens im Einzelfall übernommen werden, weil beispielsweise 40 Prozent Wurzelverlust - wenn sie denn tatsächlich nachgewiesen werden könnten, was heute noch bezweifelt werden muss - bei jedem Baum zu anderen Folgen führen.
Es ist sowohl entscheidend, um welche Baumart es sich handelt und in welchem Zustand sich der Baum befindet als auch maßgebend, in welchem Bereich die Wurzelverluste eingetreten sind. Es macht einen großen Unterschied, ob der äußere oder der stammnahe Bereich betroffen ist und wieweit die Versorgung und die Statik des Baumes in Mitleidenschaft gezogen sind.
Die tatsächliche Wurzelausdehnung entzieht sich heute noch jeder mathematischen Berechnung, und allgemeine Schlussfolgerungen sind in der Regel falsch. So führt beispielsweise ein maschinell gezogener Leitungsgraben in 0,80 Meter Entfernung von großen Linden nicht zwangsläufig zu einem Totalschaden der Bäume. Rein rechnerisch und nach der Tabelle 21a wäre dies jedoch der Fall. Die RAS-LP 4 weist in Ziffer 1.1.3.1 darauf hin, dass Bagger und Maschinen die Wurzeln nicht nur an der Grabenwand abreißen, sondern noch 0,30 bis 1,00 Meter dahinter. Somit wäre durch den Leitungsgraben die Hälfte des Wurzelvolumens betroffen, und nach Tabelle 21 a hätten die Linden einen Totalschaden erlitten, der ab 40 Prozent Verlust der durchwurzelten Fläche angenommen wird.
In Wirklichkeit handelte es sich jedoch um einen straßenseitigen Leitungsgraben in einem Bereich, aus dem sich die Wurzeln seit langem zurückgezogen hatten. Da sich auf der anderen Seite breit angelegte Vorgärten befanden, waren die Wurzeln weitgehend dieser Versorgungsmöglichkeit gefolgt. Es kann nur immer wieder vor rechnerischen Festlegungen - womöglich noch mit einer Skizze und Flächenformeln belegt -gewarnt werden.

Abgrenzung des Schadens bei mehreren Wurzelverletzungen

Problematisch wird eine Teilschadenberechnung, wenn kein zusammenhängender Eingriff in den Wurzelbereich des Baumes vorliegt, sondern mehrfach im Bereich desselben Baumes gearbeitet wurde und dies zu Schadensersatzansprüchen gegen mehrere Verursacher führt.
So wurde beispielsweise bei Bauarbeiten im Kronentraufbereich einer Esche zunächst von einer Baufirma der Boden weiträumig, allerdings nicht sehr tiefgehend, abgetragen und anschließend von einer anderen Firma ein Leitungsgraben in einem großen Halbkreis um die Esche gelegt, bei dem zahlreiche Wurzeln durchtrennt wurden. Da es sich bei der Esche um einen gesunden und wüchsigen Baum handelte, lag kein Totalschaden, sondern ein - allerdings bleibender - Teilschaden vor.
Wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen den Arbeiten konnten nicht zwei verschiedene Teilschäden nach dem beschriebenen Muster berechnet werden.
Die jetzt umgehend erforderliche Behandlung zur Erhaltung der Esche diente der soweit wie möglichen Behebung beider Schäden. Die Zuordnung, wer von beiden Verursachern in welcher Höhe Schadensersatz zu leisten hatte, richtete sich nach der fachlichen Zuordnung des Schadensgrades. Allerdings hätte die gesonderte Berechnung nach dem Vordruck D für den Bodenabtrag und nach dem Vordruck E für den Graben zu einer zu hohen Schadenssumme geführt.
Leitungsverlegung im Bereich einer Esche
Der eingetretene Schaden konnte als bleibender Schaden nur insgesamt nach dem Vordruck E berechnet werden. Allerdings gingen die einzelnen Positionen nicht stets im gleichen Verhältnis zu Lasten der beiden Schädiger. Der Bodenabtrag für sich hätte noch keine Kronenreduktion erfordert und auch keinen Funktionsverlust erwarten lassen. Der Baum hätte den Schaden nach drei Jahren überwinden können. Nach dem viel schwerwiegenderen Schaden durch den Graben war der Funktionsverlust bei schonendem Kronenrückschnitt mit zehn Prozent des Herstellungswertes zu bemessen. Die Kosten der Sofortbehandlung (man muss abwarten, wie der Baum reagiert) waren im Verhältnis 20 Prozent zu 80 Prozent aufzuteilen und die Kosten der Nachsorge im Verhältnis von drei zu zwölf Jahren zu berechnen. Das nach den Wurzelverletzungen durch den Bodenabtrag eingetretene Risiko war mit drei Prozent vom Herstellungswert zu bemessen. Das zusätzliche Risiko nach der Leitungsverlegung erhöhte sich auf zehn Prozent, bemessen von dem um zehn Prozent geminderten Herstellungswert. Der Anteil für B erforderte den Abzug des ersten Risikoposten. Die Kosten der vorzeitigen Ersatzinvestition gingen allein auf das Konto der Leitungsverlegung.
Der Schädiger A (Bodenabtrag) hatte im Ergebnis 12 Prozent und der Schädiger B (Graben) 88 Prozent des durch die Bodenarbeiten verursachten Wurzelschadens in Höhe von insgesamt 4.272 Mark zu ersetzen. Der Gesamtschaden betrug 67 Prozent des Herstellungswertes der Esche.
Dieses Ergebnis entspricht den besonders im Zusammentreffen von Bodenabtrag und Leitungsverlegung zu erwartenden, schwerwiegenden Folgen und auch dem in Tabelle 21a aufgezeigten steigenden Verhältnis von Eingriff zu Wertverlust. Aus der Tabelle 21a allein hätte sich die Schadenshöhe jedoch nicht ableiten lassen.

Berechnungsbeispiel, vergrößert darstellen


Literatur

Butin, H., 1996. "Krankheiten der Wald- und Parkbäume - Diagnose Biologie Bekämpfung" ,Georg Thieme Verlag, Stuttgart/New York

Bernatzky. A., 1994, "Baumkunde und Baumpflege", Thalacker Verlag. Braunschweig.

Dujesiefken, D. (Hrsg), 1995. "Wundbehandlung an Bäumen",Thalacker Verlag. Braunschweig.

Gleißner, P., 1999. "Visuelle Baumkontrolle und Baumbegutachtung mit Verzweigungsmustern" ,Seminarunterlagen vom 16. Januar1999. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Neue Baumpflege Heidelberg.

Koch, W. 1987. Koch W./Breloer. H, 1997 (Auszug). "Aktualisierte Gehölzwerttabellen. Bäume und Sträucher als Grundstücksbestandteile an Straßen, in Parks und Gärten sowie in der freien Landschaft einschließlich Obstgehölze", Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe

Köstler, N. Bruckner, E. Bibelriether. H. Die Wurzeln der Waldbäume, Parey Verlag 1968

Mattheck. C., 1994. "Design in der Natur - Der Baum als Lehrmeister", Rombach Verlag. Freiburg im Breisgau

Mattheck, C./Breloer H., 1994. "Handbuch der Schadenskunde von Bäumen - Der Baumbruch in Mechanik und Rechtsprechung", Rombach Verlag, Freiburg im Breisgau

Shigo, A. L,. 1990. "Die Neue Baumbiologie", Seiten 194 -208 und 404 -415, Thalacker Verlag, Braunschweig





¹Der Heidelberger Physiker Frank Rinn nimmt im Bereich der Jahrringanalyse an Straßenbäumen eine herausragende Stellung ein.


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