Praxis der Baumbeurteilung

Einheit von Baumkontrolle und Gehölzwertermittlung
- Teil 7: Abgrenzung von Total- und Teilschäden - nach schwerwiegenden Beschädigungen
von Marko Wäldchen und Helge Breloer

In dieser zwölfteiligen Serie werden einige der häufigsten Baumschäden und Baumprobleme vorgestellt und sowohl aus biologischer und biomechanischer Sicht als auch unter Kosten- und Schadensersatzaspekten diskutiert. Der siebte Teil behandelt die oft schwierige Abgrenzung von Total- und Teilschäden, die aus unterschiedlichen Aspekten vorzunehmen ist. Es geht um einen verantwortungsvollen und fachgerechten Umgang mit den Bäumen in der Praxis und die richtige Beurteilung von Schäden.


Ursachen für schwerwiegende Schäden

Schwerwiegenden Schäden an Krone, Stamm und Wurzeln der Bäume liegen häufig nachfolgende Ursachen zu Grunde.

In der Baumkrone:

nicht fachgerechte Schnittmaßnahmen, nicht fachgerechte Fällung von Nachbarbäumen, Kranarbeiten, Baggerarbeiten, Blitzeinschlag

An Stamm und Stammfuß:

Kraftfahrzeuge, Baumaschinen, nicht fachgerechte Fällung von Nachbarbäumen, Blitzeinschlag

Im Wurzelbereich

Aufgrabungen, Bodenverdichtung, Aufschüttungen (bei Flachwurzlern), Schadstoffeintrag, hier insbesondere Streusalz und Gas


Die Bedeutung der verbleibenden Lebenserwartung

Werden Bäume aus den genannten oder anderen Gründen schwer beschädigt, so besteht die schwierigste Aufgabe des Sachverständigen bei der Schadenberechnung - und auch bei Zustandsgutachten - in einer Prognose über die weitere Entwicklung des Baumes und seine verbleibende Lebenserwartung an seinem Standort.
Diese Prognose ist allerdings für die Abgrenzung, ob es sich um einen Totalschaden oder um einen Teilschaden handelt, nicht allein ausschlaggebend. In der Schadenberechnung spielt die Funktion des Baumes für das bestandene Grundstück die übergeordnete Rolle.
Zum Beispiel wird ein gestalterisch wichtiger Solitärbaum im Eingangsbereich eines Grundstücks nach einer schwerwiegenden Beschädigung eher als Totalschaden einzustufen sein als dies bei einem vergleichbaren Baum an einem anderen untergeordneten Standort im Garten der Fall sein wird. Hier zählt nicht nur die verbleibende Lebenserwartung, sondern vorrangig das verbleibende Erscheinungsbild.
Bei Straßenbäumen ist darüber hinaus die Verkehrssicherheit maßgebend für die Abgrenzung, ob ein Total- oder ein Teilschaden anzunehmen ist.

Die Abschätzung der verbleibenden Lebenserwartung

Die Abschätzung der Lebenserwartung ist insbesondere bei der Teilschadenberechnung von großer Bedeutung, weil die angenommene Reststandzeit die Höhe des Schadens stark beeinflusst. Der Zeitfaktor ist beim Lebewesen Baum jedoch nur schwer einzugrenzen, und oft widerlegt die Wirklichkeit später alle Prognosen.

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Der etwa 60j., stark vorgeschädigte Spitzahorn und die benachbarte Buche prägen das Straßenbild. Es handelt sich um die einzigen großen Bäume an dieser Straße, so dass Ihre Erhaltung besondere Bedeutung zukommt. Bei fachgerechter Behandlung erscheint eine Reststandzeit von zehn Jahren annehmbar.
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Der Anfahrschaden wird nicht als Totalschaden, sondern als Teilschaden auf Dauer eingestuft. Der Baum wird den Schaden zwar nie mehr völlig, aber doch für die Reststandzeit ausreichend kompensieren. Der Ahorn ist zerstreutporig, und der Anfahrschaden hat eine Zone ausgeprägter Kraftflüsse getroffen.

Einer verwertbaren und die Zeit eingrenzenden Stellungnahme zu biologischen und biomechanischen Auswirkungen von schwerwiegenden Verletzungen kann und darf ein Sachverständiger sich jedoch nicht entziehen. Er muss sich dabei aber der Grenzen des Möglichen bewusst bleiben und darf sich nicht zu uneinlösbarer Genauigkeit hinreißen lassen.
Bäume sind biologische Systeme, also Lebewesen, bei denen sich zwar Abläute an sich voraussagen lassen. Es ist jedoch nicht möglich, deren Dauer exakt festzulegen.

Die Bedeutung der Beschädigung für die verbleibende Lebenserwartung

Welche Bedeutung die Beschädigung für die verbleibende Lebenserwartung hat, hängt unter anderem ab von der Verletzungsgröße, der Verletzungszone (vorzeitige Beseitigungsnotwendigkeit wegen akuter Bruchgefahr oder rasch voranschreitendem Holzabbau), dem Hydrosystem der Baumart (Nadelbaum, zerstreut- oder ringporiger Laubbaum), dem Verletzungszeitpunkt (kann der Baum sofort reagieren, wie in der Vegetationsperiode, oder liegen Monate der Inaktivität vor ihm wie in der Vegetationsruhe), Vorschäden, dem biologischen Alter, dem Abschottungsvermögen, der Fähigkeit zur Ausbildung von Reïterationstrieben.
Zusätzlich ist die Frage zu klären, ob die Erscheinung des beschädigten Baumes in einer Weise beeinträchtigt wurde, dass es dem Eigentümer nicht zuzumuten ist, den Baum zu belassen, auch wenn die weitere biologische Existenz außer Frage steht.
Je älter der Baum, je schlechter das Abschottungsvermögen und je geringer die Fähigkeit zur Reïteration, desto ungünstiger fällt die Prognose aus.
Bei folgenden Schadereignissen ist von einer drastischen Verkürzung der Lebenserwartung auszugehen:

In der Baumkrone:

  • Mehr als ein Drittel der Krone wurde zerstört - umfassende Reïteration kann bei der Baumart nicht erwartet werden. Bei Bäumen mit dunkler, empfindlicher Borke muss auch mit einer Schadenvergrößerung durch Sonnenbrand gerechnet werden.
  • Es liegen nicht zu sichernde Risse in Gabelungszonen vor.
  • Der Kronenteil wurde zerstört, der bei einem schiefen Baum als Kontergewicht diente (Anpressdruck, Mohr-Coulomb-Gesetz). Dieser Schadensfall ist eher theoretischer Natur.
  • Ausfall der Belaubung nach Bodenverunreinigung. Das zweite Jahr ohne Belaubung überlebt in aller Regel keine Baumart. Bei ringporigen Bäumen führt bereits der einjährige Ausfall häufig zum Absterben.

An Stamm und Stammfuß:

  • Die Verletzung nimmt mehr als ein Drittel des Umfanges ein, wobei in der Verletzungszone kein teilungsfähiges Gewebe mehr vorhanden ist. Besiedlung durch Organismen und Holzabbau schreiten rascher voran, je weniger wichtig der verletzte Bereich für den Lastabtrag ist.
    (Biomechanisch eher neutral sind nicht gekrümmte, unverzweigte Stammzonen und Bereiche zwischen den Wurzelanläufen.)

Im Wurzelbereich:

  • Es ist zu einer intensiven Verseuchung des Bodens gekommen (beispielsweise Salz oder Gas), wobei der Boden dicht und schwer ist.
  • Der erschlossene Raum eines Flachwurzlers wurde mit einer Aufschüttung abgedeckt. Beide Schadereignisse wirken sich deutlich auf die Belaubung und das Verzweigungsbild aus.
  • Mehrere Starkwurzeln wurden stammfußnah abgerissen. Hieraus wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit eine umfassende Stockfäule entwickeln.
  • Mehr als ein Drittel des Wurzelkörpers wurde im Starkwurzelbereich durchtrennt - der Baum ist nicht mehr verkehrssicher.
Standortbedingt (Hang, Ufer, Wind exponiert) kann es vorkommen, dass ein Baum einen biomechanisch besonders wichtigen Wurzelstrang ausgebildet hat. Ist dieser gekappt worden, muss von akuter Kippgefahr ausgegangen werden.

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Dieser etwa 25 Jahren alten Eiche kommt an der Einmündung der zum Dorf führenden Straße als von weitem sichtbaren Markierung eine besondere Bedeutung zu. Obwohl es sich um einen relativ jungen Baum handelt, ist hier von einem Totalschaden auszugehen, denn zu der schweren Beschädigung kommt hier der ungünstige Standort am Graben.
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Der Aufprall des Lkw auf den Stamm erfolgte mit besonders großer Wucht, so dass davon auszugehen ist, dass im betroffenen Bereich alle Jahrringe, die am aufsteigenden Saftstrom beteiligt sind, zerstört wurden. Insgesamt ist über die Hälfte des Stammumfanges in Bodennähe beschädigt. Der Baum hat hier keine Überlebenschance.


Abgrenzung und Schadensberechnung in der Praxis

Bei der Beurteilung und Berechnung des Schadens nach den vorgenannten Kriterien empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
  1. Berechnung des Baumwertes nach der Methode Koch, denn der Wert des Baumes ist Grundlage der Berechnung eines Total- wie auch eines Teilschadens. Am 20, März 2000 wurden vom Bundesminister für Finanzen die neuen Ziergehölz-Hinweise 2000 - ZierH 2000 - erlassen, in denen nach Buchwald gerechnet wird und zu viel geringeren Baumwerten führen und jetzt auch für Schadensersatzfälle gelten sollen. Die ZierH 2000 werden vor allem im Schadensersatz keinen rechtlichen Bestand haben. Es liegt gerade wieder ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 15.10.1999, NJW 2000, 512) vor, in dem die Methode Koch für die Gehölzwertberechnung in Schadensersatzfällen bestätigt wird.
  2. Bestimmung der verbleibenden Lebenserwartung des geschädigten Baumes nach den biologischen Abläufen in diesem Baum.
  3. Korrektur nach der Funktion des Baumes für das bestandene Grundstück und allen sonstigen Besonderheiten des Falles.
  4. Berechnung der Kosten zur Erhaltung des Baumes für die angenommene Reststandzeit. (siehe Berechnungsbeispiel für den Spitzahorn).
  5. Abwägung, ob sich ein wirtschaftlicher Totalschaden ergibt, weil zwar eine Reststandzeit möglich ist, aber die Kosten für die Erhaltung den Wert des Baumes (fast) erreichen. Hierbei ist zu beachten, dass der Teilschaden - und zwar in Anlehnung an die Rechtsprechung zu Kraftfahrzeugschäden - sogar bis maximal 30 Prozent über dem Wert des Baumes liegen darf. Dann gilt die grundsätzliche Freiheit in der Verwendung des Schadensbetrages nicht, sondern der Baum muss tatsächlich erhalten und entsprechend gepflegt werden. Beim wirtschaftlichen Totalschaden ist ferner zu beachten, dass nicht zusätzlich die Kosten der Entfernung des Baumes berechnet werden dürfen. Sie sind in der Berechnung der Kosten der vorzeitigen Ersatzinvestition enthalten.


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Viele Bäume werden Opfer von Rechtsvorschriften und Politik. Nach rücksichtslosem Lichtraumprofilschnitt und den Straßenbauarbeiten liegt hier ein Totalschaden vor. Man will aber die "Erhaltung" der Bäume am Ortseingang um jeden Preis. Das Ergebnis besteht in verschandelten Bäumen, hohe Plege- und Kontrollkosten (Gutachten) und jetztlich doch Entfernung aus Verkehrssicherheitsgründen.




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Veröffentlichungen/Literatur

Braun, H. J.. 1999, Bau und Leben der Bäume, 4. erneuerte Auflage. Rombach Verlag, Freiburg im Breisgau.

Shigo, Alex L., 1990, Die Neue Baumbiologie, Thalacker Verlag. Braunschweig.

Breloer, H. / Mattheck, C., 1994, Handbuch der Schadenskunde von Bäumen. 2. Auflage neu bearbeitet und erweitert, Rombach Verlag, Freiburg im Breisgau.

Mattheck, C., 1997, Design in der Natur, 3. Auflage -überarbeitet und erweitert, Rombach Verlag, Freiburg im Breisgau.

Roloff. A., 1993, Kronenentwicklung und Vitalitätsbeurteilung ausgewählter Baumarten der gemäßigten Breiten, J. D. Sauerländer´s Verlag, Frankfurt am Main.

Gleißner, P., 1995, Das Verzweigungsmuster ausgewählter Laubbaumarten und seine Veränderung durch nicht-pathogene Schädigungen, Palmarum Hortus Francofurtensis 6, Palmengarten, 60323 Frankfurt am Main.

Wäldchen, M./Breloer. H., 2000, Zerstörung und Wertverlust durch Kappung, LA Januar 2000, S.36-40.

Breloer, H./Wäldchen. M., 2000, Beurteilung und Berechnung van Anfahrschäden, LA Februar 2000. S. 14-16.

Wäldchen, M./Breloer, H., 2000, Die Probleme schiefer, hohler und pilsbefallener Bäume, LA März 2000, S. 41-43.

Breloer, H,/Wäldchen, M., 2000. Wurzelverluste bei wiederholten Aufgrabungen, LA April 2000, S.44-47.

Breloer, H./Wäldchen, M., 2000, Ursachen und Folgen von Veränderungen im Kronenbild, LA Mai 2000 S. 44-46.


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